Die Bibliothek der Zirkusgasse
In unserer Bibliothek können die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lesen.
Es stehen mehrere Arbeitsplätze zur Verfügung und die Bücher können auch entlehnt werden.
Besucht uns!

Das Bibliotheks-Team freut sich auf euren Besuch!
Mag. Petra SCHRITTWIESER u. Mag. Christa STEFAN
Öffnungszeiten:
Bibliotheks-Team

Leitung der Schulbibliothek
Mag. Petra SCHRITTWIESER

Stellvertretende Leitung der Schulbibliothek
Mag. Christa STEFAN
Benutzungsordnung für die Schulbibliothek
Zugang
Die Bibliothek steht Schülerinnen und Schülern (und Lehrerinnen und Lehrern) unseres Gymnasiums während der Öffnungszeiten (siehe Aushang und Homepage) unentgeltlich zur Verfügung.
Arbeitsraum
Die Bibliothek ist ein Arbeitsraum. Ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten ist darin selbstverständlich. Im Raum selbst ist Essen und Trinken untersagt. Die Computer stehen den Schülerinnen und Schülern als Arbeitsgeräte zur Verfügung.
Alle Benutzer/innen haben sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass keine anderen Benutzer/innen gestört werden. Es gilt im Übrigen die Hausordnung!
Medien sind nach der Nutzung vor Ort wieder zuverlässig an ihren Standort zurückzubringen.
Entlehnung
Es können fünf Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. (Über Ausnahmen entscheidet die Bibliothekarin.) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Benutzer/innen verpflichten sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
Entlehndauer
Die Ausleihfrist beträgt zwei Wochen. Verlängerung ist innerhalb dieser Zeit möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Entliehene Medien können vorbestellt werden. Benutzer/innen werden benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereitliegt. An die Rückgabe entliehener Medien wird in größeren zeitlichen Abständen aufmerksam gemacht. Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben.
Sorgfalt
Alle Medien müssen sorgfältig behandelt und vor Verlust und Beschädigung bewahrt werden. Bei starker Beschädigung oder Verlust (bzw. Nichtrückgabe nach Mahnungen) ist Schadenersatz zu leisten. Benutzer/innen sind dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Festgestellte Schäden und Verlust sind sofort zu melden. Auch Unterstreichungen und sonstige Markierungen sind zu unterlassen.
Generell gilt
Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
Neu in der Bibliothek
Eindrücke
Vorlesetag 2025
ÖSTERREICHISCHER VORLESETAG Pflück dir ein Zitat! „Bücher sind Schiffe, welche die weiten Meere der Zeit durcheilen.“ (Francis Bacon) Anlässlich des österreichischen Vorlesetags am 28. März 2025 wurden Zitate wie dieses zum Thema „Lesen/Bücher“ an der Glasfront der Schulbibliothek zum „Pflücken“ aufgehängt. Interessiert zeigten sich Schüler/innen der 1A, die an diesem…
Bibliothekseinführung der 1. Klassen
Am Anfang des Schuljahres findet traditionell die Einführung der 1. Klassen in die Schulbibliothek statt. Hier werden neben vielen anderen auch folgende Fragen geklärt: Wo steht in der Schulbibliothek was? Was bedeuten die Zahlen und Buchstaben auf den Büchern? An welche Regeln muss ich mich in der Schulbibliothek halten? Wie…