Unsere Hausordnung
Werte der Schule
Das GRG II Zirkusgasse ist eine Schule, in der das Miteinander eine zentrale Rolle spielt. Auf der Basis gegenseitigen Respekts, Achtung und Wertschätzung sorgen alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte, für ein angenehmes und lernorientiertes Schulklima und den entsprechenden Umgang miteinander.
Höflichkeit und Verständnis prägen die Schulpartnerschaft. Wir wollen die Werte, die wir als entscheidend für eine Gesellschaft erachten, wahrnehmen, sichtbar machen und leben.
Grundprinzipien
Die Hausordnung wurde im Schulgemeinschaftsausschuss von der Vertretung der Lehrpersonen, Schüler:innen und Erziehungsberechtigten beschlossen. Die Schulordnung im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) gilt als Grundlage.
Alle Personen, die in der Zirkusgasse in die Schule gehen oder arbeiten, entschließen sich, alles Notwendige für ein erfolgreiches Miteinander beim Lernen, Arbeiten und Leben beizutragen:
- gegenüber sich selbst
- gegenüber anderen
- gegenüber Gegenständen und dem Schulhaus
Aufenthalt auf dem Schulareal
Der Aufenthalt für Schüler:innen im Schulgebäude ist nur in der Unterrichtszeit von 7.45 Uhr bis 18.50 Uhr gestattet.
Schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur bis zur Direktion, Sekretariat, Konferenzzimmer und Sprechzimmer begehen.
- Einlass in das Schulgebäude ist um 7.45 Uhr (Beginn der Gangaufsicht)
- Vorplatz: Auf dem Vorplatz gibt es keine Aufsicht. Es gelten generell die gleichen Verhaltensregeln wie im Schulgebäude.
- Unterstufe: Aufenthalt während der Unterrichtszeit in den Klassen- und Sonderräumen, in der Tagesbetreuung und Mittagsaufsicht. Nach dem Unterrichtsende muss das Schulareal verlassen werden.
- Oberstufe: Aufenthalt während der Unterrichtszeit in den Klassen- und Sonderräumen, in der unterrichtsfreien Zeit bis 18.00 Uhr in der Aula oder auf dem Vorplatz (unter Einhaltung der Regelungen für Sauberkeit und Sicherheit)
- In den Pausen: Aufenthalt in den eigenen Klassenräumen oder Aufenthaltsbereichen
- Die Dachterrasse sowie die Sonderräume und der NAWI-Gang dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten werden.
- Die Treffpunkte für den Unterricht in den Sonderräumen finden sich in der entsprechenden Raumordnung.
- Das Verlassen des Schulareals während des Unterrichtstages bzw. der Nachmittagsbetreuung ist nicht gestattet.
Unterricht
Das Verhalten aller Schülerinnen und Schüler muss stets so sein, dass es die Ziele des Unterrichts unterstützt.
- Die Lehrperson legt die Sitzordnung fest und bestimmt, ob Essen und Trinken während des Unterrichts gestattet sind.
- Toilettengänge sind so einzuteilen, dass sie im Normalfall nicht während der Unterrichtszeit erfolgen.
- Das Verlassen des Unterrichtsraumes während der Stunde ist nur auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrperson gestattet.
- Sollte fünf Minuten nach dem Läuten noch keine Lehrperson in der Klasse sein, hat dies der Klassensprecher in der Administration zu melden.
Verhalten in Sonderräumen (ME, KU, EDV, TD, NaWi, Turnsäle, Festsaal, Bibliothek):
- Wird gesondert von den Lehrpersonen festgelegt
- Ist im jeweiligen Raum ausgehängt
Verhalten in einer Klasse, die nicht die eigene ist:
- Aufstellung von Tischen und Sesseln nicht ändern bzw. wieder zurückstellen.
- Materialien der Schüler:innen der Klasse nicht entfernen oder verlegen!
Pausen
Die Pausen dienen zur Erholung, zur Stärkung, zur Vorbereitung auf die nächste Stunde, zum Aufsuchen des richtigen Unterrichtsortes, der Bibliothek, des Schulbuffets und der Toiletten.
- Unterrichtsmittel für den betreffenden Gegenstand sind vor dem Läuten vorzubereiten.
- In den Klassenräumen und den Aufenthaltsbereichen ist auf eine niedrige Lautstärke zu achten.
- Während der Pausen sind die Fenster in den Klassenräumen geschlossen zu halten und die Türen offen, bis die Lehrperson anwesend ist.
- In der Hofpause (9:50-10:00, 10.50-11.00) kann bei Schönwetter der Vorplatz der Schule aufgesucht werden (Information beim Haupteingang) unter Einhaltung der Regelungen für Sauberkeit und Sicherheit).
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Hofpause 8. Klassen: Die Schüler:innen dürfen in den ausgewiesenen Hofpausen unter Einhaltung der Regelungen für Sauberkeit und Sicherheit die Terrasse nutzen.
- Die Mittagspause verbringen Schüler:innen der Nachmittagsbetreuung und der Ganztagesklasse im Speisesaal.
Nachmittagsbetreuung (NMB)
Die Nachmittagsbetreuung findet im Raum E0-040 statt. Schüler:innen, die die NMB besuchen, sollen sich unverzüglich nach Unterrichtsende bei der jeweiligen Gruppenleitung für die Anwesenheitskontrolle melden.
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit ist die Grundlage jedes sinnvollen Zusammenarbeitens und ein Zeichen von Wertschätzung.
- Es wird von Schülerinnen und Schülern, sowie den Lehrpersonen erwartet, dass sie pünktlich zum Unterricht kommen.
- Entschuldigungen, Bestätigungen und erforderliche Unterschriften werden pünktlich zum genannten Termin abgegeben.
Sicherheit
Bewegung und Aufenthalt auf dem Schulareal
- Auf den Gängen im Schulhaus, speziell in den Stiegenhäusern, wird nicht gelaufen und gesprungen.
- Die Balkone, Brüstungen und Simse dienen nicht als Ablage oder Turngeräte.
- Es wird nicht mit Bällen u.ä. gespielt. Es sei denn, es wird ausdrücklich von einer Lehrperson gestattet (ausschließlich Softbälle).
- Die Sitzmöbel und Sitzstufen dienen nur dem Sitzen und Ausruhen.
Feuerstiege und Fahrradständer
- Die Feuertreppe und die Fahrrad- und Scooterständer im Eingangsbereich werden nicht zum Spielen etc. zweckentfremdet.
Spiel- und Fahrzeuge
- Auf dem gesamten Schulgelände (Vorplatz und Schulhaus) wird nicht mit Scootern, Fahrrädern, Skateboards u.ä. gefahren.
- Fahrräder, Scooter u.ä. werden ab dem Gittertor in der Weintraubengasse bis zu den dafür vorgesehenen Ständern geschoben.
- Skateboards u.ä. werden in der Hand getragen und im Spind eingeschlossen.
Schulfremde und gefährliche Gegenstände
- Gegenstände, die gefährden und verletzen könnten oder den Eindruck von Gefährdung zulassen, sind in der Schule absolut verboten.
- Wertvolle und nicht im Schulalltag benötigte Gegenstände werden zuhause gelassen.
Katastrophenfall
- Achte im Katastrophenfall (z.B. Feueralarm) auf die Anweisungen der Lehrpersonen!
- Fluchtpläne hängen in jedem Raum aus.
- Leuchtschilder und andere Hinweise geben den Weg zum Notausgang bekannt.
Prinzip der Nichthaftung
- Die Schule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen.
Ordnung und Sauberkeit
Für Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer, in allen anderen Unterrichtsräumen und den Aufenthaltsbereichen sind alle Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen verantwortlich.
- Im gesamten Schulgebäude herrscht Mülltrennung: Bitte Beschriftungen beachten!
- Papier- und Plastikmüll werden nach Bedarf von den Klassenordnern entleert
- Am Unterrichtsende: Klasse aufräumen, Geräte ausschalten, Fenster schließen, Sessel auf die Tische stellen
- Sitz- und Arbeitsplätze (z.B. Schultische, -stühle, Sitzstufen, Bibliothek, Balkone, Sonderräume, usw.) sind sauber zu hinterlassen. Allfälliger Müll ist unmittelbar zu entsorgen.
- Die Wasserspender auf den Gängen sowie die Toiletten und Waschräume sind sauber zu hinterlassen.
- Die Tafelstifte sind Eigentum der Schule und werden nur unter Aufsicht benutzt.
- Die Klassenordner:innen haben dafür zu sorgen, dass das Whiteboard zu Stundenbeginn sauber ist und ausreichend Stifte zur Verfügung stehen.
- Gefundene Gegenstände werden beim Portier abgegeben.
Spinde
- Alle Schüler:innen erhalten für das jeweilige Schuljahr einen eigenen Spind zugeteilt.
- Die Spinde dienen zur Aufbewahrung von Kleidung und Unterrichtsmaterialien.
- Diese verfügen über eine Vorrichtung, sodass sie mit einem von zu Hause mitgebrachten Vorhängeschloss versperrt werden können.
- Schloss und Schlüssel bleiben im Eigentum der Schüler:innen.
Gesundheit
- Rauchen, Alkohol und andere Suchtmittel sind auf dem gesamten Schulareal und auf sämtlichen Schulveranstaltungen verboten.
- Die Erkrankung an einer meldepflichtigen Krankheit und der Befall von Läusen müssen sofort in der Schule gemeldet werden.
Erkrankung / Fernbleiben vom Unterricht
- Der Klassenvorstand ist von jeder Verhinderung umgehend schriftlich unter Angabe eines Grundes über Schoolfox (Abwesenheit) oder WebUntis zu benachrichtigen.
- Fehlende Entschuldigungen bedeuten unentschuldigte Stunden.
- Vor Ende des Unterrichts darf das Schulgebäude nur mit einem Passierschein verlassen werden.
- Dieser muss beim Klassenvorstand mit einer schriftlichen Bestätigung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
- Bei Erkrankung in der Schule müssen minderjährige Personen von einer erziehungsberechtigten Person oder von ihr bevollmächtigten, volljährigen Person abgeholt werden.
- Eine Befreiung vom Sportunterricht muss mit ärztlicher Bestätigung in der Direktion eingeholt werden.
- Eine Freistellung vom Unterricht kann nur im Vorhinein eintägig vom Klassenvorstand, ab 2 Tagen von der Direktion genehmigt werden.
- Es können keine Ferien durch Freistellung verlängert werden.
Digitale Geräte (Handy, Laptop, Tablets …)
Sämtliche elektronischen Geräte (Handys, Tablets, Laptops …) werden während der Unterrichtsstunden derart verwahrt, dass sie nicht sichtbar sind und den Unterricht nicht stören.
- Mit ausdrücklicher Erlaubnis der verantwortlichen Lehrperson werden elektronische Geräte während des Unterrichts für Unterrichtszwecke benutzt.
- Das Fotografieren und Filmen ist am gesamten Schulareal ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Schulleitung bzw. eine verantwortliche Lehrperson verboten. Dies gilt auch für Fahrzeiten und Schulveranstaltungen.
- Unterstufe: Die Verwendung von elektronischen Geräten ist auf dem gesamten Schulareal und bei Schulveranstaltungen nicht gestattet. Ausnahmen zur Benützung gelten nur bei unmittelbarer Erlaubnis durch eine Lehrperson.
- Oberstufe: Die selbstverantwortliche Verwendung von elektronischen Geräten ist in der unterrichtsfreien Zeit gestattet. Bei Schulveranstaltungen gelten die jeweils mit der verantwortlichen Lehrperson vereinbarten Regeln
Kommunikation
Die Zusammenarbeit aller Gruppen der Schulgemeinschaft – Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und Schüler:innen – ist ein Anliegen der Zirkusgasse.
Änderungen von Adressen und Telefonnummern sowie allfällige Wechsel der Erziehungsberechtigten sind umgehend dem Klassenvorstand zu melden.
Persönliche Kommunikation:
- Wöchentliche Sprechstunden der Lehrkräfte und Elternsprechtage.
- Bitte beachten Sie, dass Erziehungsberechtigte aus Sicherheitsgründen nur bis zum Konferenzzimmer, Sprechzimmer, Direktion und Sekretariat die Schule betreten dürfen.
Elektronische Kommunikation:
Mit Erziehungsberechtigten:
- Schoolfox: Als Mitteilungsheft, Meldungen des Fernbleibens vom Unterricht
- Webuntis: Einsicht des Stundenplans, der Termine, des Lehrstoffs, der Fehlstunden, Meldungen des Fernbleibens vom Unterricht
Mit Schüler:innen:
- Teams: Als Lernplattform und Kommunikation mit Lehrkräften
- Webuntis: Einsicht des Stundenplans, der Termine, des Lehrstoffs, der Fehlstunden
Diese Plattformen sind von den Erziehungsberechtigten und Schüler:innen regelmäßig einzusehen.
Hier steht unsere neue Hausordnung auch als Download zur Verfügung: